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| für Arbeitnehmer >wenn Kündigung droht |
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Wenn Sie eine Kündigung auf sich zukommen sehen
Die Kündigung eines Mitarbeiters durch den Arbeitgeber birgt sehr häufig das Risiko in sich, dass der Mitarbeiter eine Kündigungsschutzklage erhebt, um seinen Arbeitsplatz zu retten oder aber um eine Abfindung zu erhalten. Für das Unternehmen am unangenehmsten ist der Fall, dass der Mitarbeiter - quasi bis zur Rente - weiterbeschäftigt werden muss. Die kostengünstigste Methode, einen Mitarbeiter freizusetzen, ist daher immer, den Mitarbeiter zum freiwilligen Verlassen des Unternehmens zu bewegen. Denn wer selber kündigt, hat keinerlei Anrecht auf Abfindung oder Wiedereinstellung.
Persönliches "Vier-Augen-Gespräch" Häufig wird mit Mitarbeitern, die das Unternehmen verlassen sollen, gezielt ein persönliches Gespräch gesucht, in dem man ihnen mitteilt, dass ihre Aussichten im Unternehmen schlecht sind und sie sich besser extern orientieren sollen. Von Kündigung ist dabei zunächst noch keine Rede. In der Regel wird man Ihnen dann einige Monate Zeit lassen, um zu sehen, ob Sie sich extern orientieren. Unter Umständen steht aber auch eine Kündigung kurz bevor. >> weiter
Die Unterbreitung eines Aufhebungs-, Abwicklungs-, oder Abfindungsangebotes Die vergleichsweise fairste Methode einen Mitabeiter zum freiwilligen Gehen zu motivieren ist sicherlich das Unterbreiten eines Aufhebungsangebotes mit einer angemessenen Abfindungszahlung und eine Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung. >> weiter
"Mobbing" als Druckmittel des Arbeitgebers Wenn dann nach einiger Zeit keine Aktivitäten des Mitarbeiters sichtbar werden, von sich aus zu kündigen, kommt es teilweise auch zu Handlungsweisen, die man als "Mobbing" bezeichnet. Das Leben soll dem Mitarbeiter dabei schwer gemacht werden, um ihn zum Gehen zu veranlassen. In seltenen Fällen wird dem Mitarbeiter auch Fehlverhalten (z.B. Spesenbetrug oder Diebstahl) vorgeworfen. Ihm wird dann angeboten, auf eine Strafverfolgung zu verzichten, wenn er das Unternehmen freiwillig verläßt. >> weiter
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Wie hoch sind Abfindungen?Compensa Studie zur Abfindungshöhe: Banken und Versicherungen zahlen am meisten. Einzelhandel und Maschinenbau am wenigsten. mehr... Bei Kündigung zu beachtenVerschärfte Gangart der Arbeitsagentur bei Sperrfristen. So vermeiden Sie die Sperrfrist. mehr...Im Kündigungsfall alle Ansprüche konsequent prüfen: z.B. geltendes Tarifrecht und unbezahlte Überstunden mehr...Vereinbaren Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis am besten noch vor einer Einigung mit Ihrem Arbeitgeber. mehr... Die steuerliche Behandlung von Abfindungszahlungen. Neuregelung seit 1.2.2006 mehr... |
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