Eine Kündigung ist i.d.R. nach drei Wochen nicht mehr anfechtbar!


Wenn man Ihnen eine Kündigung ausspricht, haben Sie genau drei Wochen Zeit, um sich rechtlich beraten zu lassen und auf die Kündigung zu reagieren. Lassen Sie diese Frist ungenutzt verstreichen, ist die Kündigung rechtswirksam geworden. Um das zu vermeiden sollte daher kurzfristig Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Einerseits verschafft diese Klage die erforderliche Zeit für Gespräche und Verhandlungen andererseits wird eine Drohkulisse aufgebaut und gezeigt, dass Sie es ernst meinen.

 

 

Einzelkündigung

Sind nur Sie von einer Kündigung betroffen, sind die Aussichten die Kündigung anzufechten meist gut. Denn selbst wenn Ihre Stelle entfallen soll, muss der Arbeitgeber zuvor eine Sozialauswahl vornehmen - was bei Einzelkündigungen schwierig und angreifbar ist.

>>mehr

 

Massenentlassungen

Entlässt Ihr Arbeitgeber eine große Zahl von Arbeitnehmern, so hängen Ihre Aussichten auf eine (höhere) Abfindung oder eine Wiedereinstellung stark vom Einzelfall ab. Gab es einen Interessenausgleich und einen Sozialplan, wurde eine Sozialauswahl vorgenommen? 

>>mehr

 

Kündigung Schwerbehinderter

Als Schwerbehinderter genießen Sie besonderen Schutz. An die Freisetzung sind zusätzliche Bedingungen geknüpft und die sog. Fürsorgestelle muss der Kündigung zustimmen. >>mehr

 

Wie hoch sind Abfindungen?


Compensa Studie zur Abfindungshöhe: Banken und Versicherungen zahlen am meisten. Einzelhandel und Maschinenbau am wenigsten. mehr...

Bei Kündigung zu beachten

Verschärfte Gangart der Arbeitsagentur bei Sperrfristen. So vermeiden Sie die Sperrfrist.

mehr...

Im Kündigungsfall alle Ansprüche konsequent prüfen: z.B. geltendes Tarifrecht und unbezahlte Überstunden

mehr...

Vereinbaren Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis am besten noch vor einer Einigung mit Ihrem Arbeitgeber.

 

mehr...

Die steuerliche Behandlung von Abfindungszahlungen. Neuregelung seit 1.2.2006

mehr...