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| für Arbeitnehmer >nach der Kündigung |
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Eine Kündigung ist i.d.R. nach drei Wochen nicht mehr anfechtbar!
Wenn man Ihnen eine Kündigung ausspricht, haben Sie genau drei Wochen Zeit, um sich rechtlich beraten zu lassen und auf die Kündigung zu reagieren. Lassen Sie diese Frist ungenutzt verstreichen, ist die Kündigung rechtswirksam geworden. Um das zu vermeiden sollte daher kurzfristig Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Einerseits verschafft diese Klage die erforderliche Zeit für Gespräche und Verhandlungen andererseits wird eine Drohkulisse aufgebaut und gezeigt, dass Sie es ernst meinen.
Einzelkündigung Sind nur Sie von einer Kündigung betroffen, sind die Aussichten die Kündigung anzufechten meist gut. Denn selbst wenn Ihre Stelle entfallen soll, muss der Arbeitgeber zuvor eine Sozialauswahl vornehmen - was bei Einzelkündigungen schwierig und angreifbar ist.
Massenentlassungen Entlässt Ihr Arbeitgeber eine große Zahl von Arbeitnehmern, so hängen Ihre Aussichten auf eine (höhere) Abfindung oder eine Wiedereinstellung stark vom Einzelfall ab. Gab es einen Interessenausgleich und einen Sozialplan, wurde eine Sozialauswahl vorgenommen?
Kündigung Schwerbehinderter Als Schwerbehinderter genießen Sie besonderen Schutz. An die Freisetzung sind zusätzliche Bedingungen geknüpft und die sog. Fürsorgestelle muss der Kündigung zustimmen. >>mehr
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Wie hoch sind Abfindungen?Compensa Studie zur Abfindungshöhe: Banken und Versicherungen zahlen am meisten. Einzelhandel und Maschinenbau am wenigsten. mehr... Bei Kündigung zu beachtenVerschärfte Gangart der Arbeitsagentur bei Sperrfristen. So vermeiden Sie die Sperrfrist. mehr...Im Kündigungsfall alle Ansprüche konsequent prüfen: z.B. geltendes Tarifrecht und unbezahlte Überstunden mehr...Vereinbaren Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis am besten noch vor einer Einigung mit Ihrem Arbeitgeber. mehr... Die steuerliche Behandlung von Abfindungszahlungen. Neuregelung seit 1.2.2006 mehr... |
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