Der Weg zum "goldenen Handschlag"

Wenn man Ihnen als "Leitenden Angestellten" gekündigt oder die Trennung nahe gelegt hat, sollten Sie zunächst die Ruhe bewahren, nichts unterschreiben und nach außen hin, soweit möglich "business as usual" betreiben.

Mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen Sie die Situation. Bei einer Kündigung empfiehlt es sich fast immer, Kündigungsschutzklage einzureichen, um Zeit für Verhandlungen zu gewinnen und um die erforderliche Drohkulisse aufzubauen.

 

Nur in seltenen Fällen ist es sinnvoll oder überhaupt möglich, einen Verbleib beim derzeitigen Arbeitgeber anzustreben. So geht es regelmäßig darum, den Abschied so teuer wie möglich zu gestalten.

 

In der Sache muss zunächst geprüft werden, ob die Kündigung "sozial gerechtfertigt" war und ob Sie zu der Gruppe der leitenden Angestellten gemäß Kündigungsschutzgesetz zählen. Selbst bei Prokuristen und hochrangigen Managern gelingt es meist, nachzuweisen, dass keine "Leitungsfunktion im Sinne des Künigungsschutzgesetzes" ausgeübt wurde und Sie als "normale" Arbeitnehmer anzusehen sind.

 

Im zweiten Schritt werden mögliche Forderungen aufgestellt. Diese beinhalten Abfindungsforderungen, verlängerte Restlaufzeiten des Vertrages, eine Outplacementberatung, weitere Nutzung des Firmenwagens, Kapitalisierung von Optionsplänen und Altersvorsorgezahlungen, Übernahme der Handynummer etc.

 

Dann beginnt Ihr Rechtsanwalt die Verhandlungen. Mit welchen Ergebnissen Sie sich zufrieden geben, hängt dabei vom Verhandlungsgeschick des Anwaltes, Ihrem Zeithorizont, dem Einzelfall und Ihren "Nerven" ab. Da die wenigsten Mandanten in der Lage sind, sich voll und ganz auf ihren nächsten Karriereschritt zu konzentriereren, während die Verhandlungen noch laufen, sollte man spätestens nach einigen Monaten zum einen Verhandlungsergebnis kommen.

 

Lediglich, wenn Sie absehbar nichts passendes Neues finden werden oder die Suche nach einem neuen Job sehr lange dauern wird, empfiehlt es sich alle Mittel - notfalls - bis hin zur Gerichtsverhandlung - auszunutzen. Durch die Überlastung der Gerichte kann sich eine Urteilsverkündung jedoch hinziehen, teilweise bis zu über einem Jahr.

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