Beratung und Unterstützung für Betriebsräte bei Massenentlassungen


Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmer eines Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber. Die Aufgaben reichen von der Überwachung der Arbeitsschutzbestimmungen, über die Verhandlung von Tarifverträgen bis hin zur Gestaltung oder Abwehr von Freisetzungsmaßnahmen.

 

Besonders gefordert sind Betriebsräte, wenn der Arbeitgeber umfangreiche Kündigungen plant.

 

Spätestens wenn dies bei Ihrem Arbeitgeber droht, sollten Sie sich überlegen, einen Betriebsrat zu bilden, sollte es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat geben.

 

Bei sog. Massenentlassungen besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Interessenausgleich und Sozialplan zum Wohle der Mitarbeiter auszuhandeln, nämlich nur, wenn er als Verhandlungspartner eine Interessenvertretung der Arbeitnehmer i.d.R. also einen Betriebsrat hat.

 

Sollten in Ihrem Betrieb größere Personalanpassungen bevorstehen, beraten ausgesuchte compensa-Anwälte mit umfassenden Erfahrungen im Kollektiv-arbeitsrecht und Experten für Transferleistungen Sie und Ihre Kollegen bei den Verhandlungen und helfen Ihnen, Ihre Rechte wahrzunehmen. Die Kosten für unsere Tätigkeit trägt dabei in der Regel der Arbeitgeber.

 

Ob die Kostenübernahmeverpflichtung des Arbeitgebers auch in Ihrem Fall besteht und wie Sie weiter vorgehen sollten, teilen wir Ihnen gerne auf Anfage mit. >>Kontakt

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