Versuchen Sie Ihren Arbeitsplatz zu behalten


Die Chancen für Schwerbehinderte auf dem Arbeitsmarkt einen neuen Arbeitsplatz zu finden, sind eher schlecht. So waren viele der beschäftigten Schwerbehinderten noch gesund als sie ihren derzeitigen Arbeitsplatz antraten.

 

Fast immer kreisen die Überlegungen daher zunächst um die Frage, wie die Kündigung verhindert bzw. rückgängig gemacht werden kann. Wenn Sie auf die 60 zugehen, kann auch angestrebt werden, eine finanziell möglichst attraktive Brücke in die Rente bzw. Pensionierung zu bauen.

 

Als Schwerbehinderter genießen Sie besonderen Schutz vor Kündigung.

 

Regelmäßig muss Ihr Arbeitgeber nicht nur den Betriebsrat anhören, bevor er Ihnen die Kündigung ausspricht, sondern er muß auch gegenüber dem sog. Integrationsausschuss sein besonderes Interesse an Ihrer Freisetzung begründen. Der Integrationsausschuss darf Ihrer Kündigung nur zustimmen, wenn Ihre Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann.

Wenn Sie die Situation als sehr belastend empfinden, kann natürlich auch die Lösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindungszahlung angestrebt werden.

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