![]() |
||||||||||||
|
|
Kontakt Für Anwälte Intranet Sitemap |
|||||||||||
| für Betriebsräte >Massenentlassungen |
|
|||||||||||
Empfehlen Sie uns weiter!Sie kennen jemand, den unser Angebot interessiert? Hier können Sie eine Nachricht schicken. |
Schutz der Arbeitnehmer bei MassenentlassungenEine Massenentlassung ist aus rechtlicher Sicht eine sog. Betriebsänderung. Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer, in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern 10 vom Hundert der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmer in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer innerhalb von 30 Kalendertagen entläßt. Vgl. §§ 17 ff. Kündigungsschutzgesetz.
Massenentlassungen erfordern i.d.R. eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf einen Interessenausgleich und Sozialplan.
Besteht im Betrieb allerdings keine Arbeitnehmervertretung, entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers zu solchen Verhandlungen. Sie sollten sich in diesem Falle überlegen, kurzfristig einen Betriebsrat zu bilden.
Sind Sie von einer Massenentlassung betroffen, sollten Sie überprüfen, ob die Sozialauswahl korrekt vorgenommen wurde. Auch die Zustimmung des Betriebsrates ersetzt nicht eine plausible Sozialauswahl.
|
Wie hoch sind Abfindungen?Compensa Studie zur Abfindungshöhe: Banken und Versicherungen zahlen am meisten. Einzelhandel und Maschinenbau am wenigsten. mehr... Bei Kündigung zu beachtenVerschärfte Gangart der Arbeitsagentur bei Sperrfristen. So vermeiden Sie die Sperrfrist. mehr...Im Kündigungsfall alle Ansprüche konsequent prüfen: z.B. geltendes Tarifrecht und unbezahlte Überstunden mehr...Vereinbaren Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis am besten noch vor einer Einigung mit Ihrem Arbeitgeber. mehr... Die steuerliche Behandlung von Abfindungszahlungen. Neuregelung seit 1.2.2006 mehr... |
||||||||||
| Impressum © 2004 | ||||||||||||