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| Ratgeber+Urteile > Urteilssammlung >Leitende Angestellte |
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Urteile aus den Bereichen: Kündigungsschutz und Arbeitszeugnis Leitender AngestellterStreitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, über die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung sowie über einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag — Niederlassungsleiter eines genossenschaftlichen Handelsbetriebes >>mehr
Ein als "Geschäftsführer" eingestellter Arbeitnehmer soll gekündigt werden. Das Gericht erkennt auf den Status eines regulären Arbeitnehmers und weist die Revision des Arbeitgebers zurück. >>mehr
Die von § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG vorausgesetzte Personalverantwortung kann den Status als leitender Angestellter nur begründen, wenn sie von erheblicher unternehmerische Bedeutung ist. Diese kann sich aus der Zahl der betreffenden Arbeitnehmer oder aus der Bedeutung von deren Tätigkeit für das Unternehmen ergeben. >>mehr
Ausführliche Diskussion des Gerichts zum Status eines Bereichleiters in einem Revisionsverfahren. Der Bereichsleiter wird vom Gericht nicht als Leitender Angestellter eingestuft. Interessant vor allem wegen der Vielzahl der diskutierten Einzelaspekte. >>mehr
Läßt sich ein Arbeitgeber bei der Ausstellung des Zeugnisses durch einen Angestellten vertreten, ist im Arbeitszeugnis deutlich zu machen, dass dieser Vertreter dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt war. Ist der Arbeitnehmer direkt der Geschäftsleitung unterstellt gewesen, so ist das Zeugnis von einem Mitglied der Geschäftsleitung auszustellen, das auf seine Position als Mitglied der Geschäftsleitung hinweisen muss. >>mehr |
Wie hoch sind Abfindungen?Compensa Studie zur Abfindungshöhe: Banken und Versicherungen zahlen am meisten. Einzelhandel und Maschinenbau am wenigsten. mehr... Bei Kündigung zu beachtenVerschärfte Gangart der Arbeitsagentur bei Sperrfristen. So vermeiden Sie die Sperrfrist. mehr...Im Kündigungsfall alle Ansprüche konsequent prüfen: z.B. geltendes Tarifrecht und unbezahlte Überstunden mehr...Vereinbaren Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis am besten noch vor einer Einigung mit Ihrem Arbeitgeber. mehr... Die steuerliche Behandlung von Abfindungszahlungen. Neuregelung seit 1.2.2006 mehr... |
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