Kündigungsschutzgesetz In der Fassung der Bekanntmachung vom 25.8.1969 (BGBl. I S. 1317)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 3002) m.W.v. 1.1.2004

1. Abschnitt Allgemeiner Kündigungsschutz (§§ 1 - 14)

§ 1 (Sozial ungerechtfertigte Kündigungen)

§ 1a (Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung)

§ 2 (Änderungskündigung)

§ 3 (Kündigungseinspruch)

§ 4 (Anrufung des Arbeitsgerichtes)

§ 5 (Zulassung verspäteter Klagen)

§ 6 (Verlängerte Anrufungsfrist)

§ 7 (Wirksamwerden der Kündigung)

§ 8 (Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen)

§ 9 (Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers)

§ 10 (Höhe der Abfindung)

§ 11 (Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst)

§ 12 (Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses)

§ 13 (Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen)

§ 14 (Angestellte in leitender Stellung)

 

2. Abschnitt Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung (§§ 15 - 16)

§ 15 (Unzulässigkeit der Kündigung)

§ 16 (Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses)

 

3. Abschnitt Anzeigepflichtige Entlassungen (§§ 17 - 22a)

§ 17 (Anzeigepflicht)

§ 18 (Entlassungssperre)

§ 19 (Zulässigkeit von Kurzarbeit)

§ 20 (Entscheidungen des Arbeitsamtes)

§ 21 (Entscheidungen der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit)

§ 22 (Ausnahmebetriebe)

§ 22a (Übergangsregelung)

 

4. Abschnitt Schlußbestimmungen (§§ 23 - 26)

§ 23 (Geltungsbereich)

§ 24 (Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schiffahrt und des Luftverkehrs)

§ 25 (Kündigung in Arbeitskämpfen)

§ 25a (Berlin-Klausel)

§ 26 (Inkrafttreten)

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