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Kündigungsschutzgesetz In der Fassung der Bekanntmachung vom 25.8.1969 (BGBl. I S. 1317)
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 3002) m.W.v. 1.1.2004
1. Abschnitt Allgemeiner Kündigungsschutz (§§ 1 - 14)
§ 1 (Sozial ungerechtfertigte Kündigungen)
§ 1a (Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung)
§ 2 (Änderungskündigung)
§ 3 (Kündigungseinspruch)
§ 4 (Anrufung des Arbeitsgerichtes)
§ 5 (Zulassung verspäteter Klagen)
§ 6 (Verlängerte Anrufungsfrist)
§ 7 (Wirksamwerden der Kündigung)
§ 8 (Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen)
§ 9 (Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers)
§ 10 (Höhe der Abfindung)
§ 11 (Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst)
§ 12 (Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses)
§ 13 (Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen)
§ 14 (Angestellte in leitender Stellung)
2. Abschnitt Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung (§§ 15 - 16)
§ 15 (Unzulässigkeit der Kündigung)
§ 16 (Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses)
3. Abschnitt Anzeigepflichtige Entlassungen (§§ 17 - 22a)
§ 17 (Anzeigepflicht)
§ 18 (Entlassungssperre)
§ 19 (Zulässigkeit von Kurzarbeit)
§ 20 (Entscheidungen des Arbeitsamtes)
§ 21 (Entscheidungen der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit)
§ 22 (Ausnahmebetriebe)
§ 22a (Übergangsregelung)
4. Abschnitt Schlußbestimmungen (§§ 23 - 26)
§ 23 (Geltungsbereich)
§ 24 (Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schiffahrt und des Luftverkehrs)
§ 25 (Kündigung in Arbeitskämpfen)
§ 25a (Berlin-Klausel)
§ 26 (Inkrafttreten)
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