Ihr Vorgehen bei einer Einzelkündigung


Mit der Kündigung macht der Arbeitgeber unmissverständlich klar, daß er sich von Ihnen trennen möchte. Wie Sie sich verhalten, hängt von den Umständen Ihres Falles ab. Rechtswirksam ist die Kündigung Ihres Arbeitgebers nur dann, wenn:

  • Sie sich in der Probezeit befinden
  • Sie wiederholt wegen Fehlverhaltens rechtswirksam abgemahnt wurden oder Ihr Fehlverhalten eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
  • Ihr Arbeitgeber weniger als 5-10 Mitarbeiter beschäftigt (hier gelten aber Ausnahmen)
  • Sie schon sehr lange schwer erkrankt sind und die Prognose auf Besserung Ihrer Gesundheit schlecht ist.
  • Ihr Arbeitsplatz aus organisatorischen Gründen entfallen soll, es keinen anderen zumutbaren Arbeitsplatz im Betrieb für Sie gibt und eine Sozialauswahl vorgenommen wurde.
  • Sie sind "echter" leitender Angestellter.

 

In allen anderen Fällen besteht nahezu ausnahmslos Kündigungsschutz, d.h. Sie sind eigentlich nicht kündbar und könnten vor Gericht erreichen, daß Ihr Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigt und die Kündigung für unwirksam erklärt wird.

Meistens ist aber durch eine Kündigung das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zerrüttet, so dass Sie gar kein Interesse mehr an einer Weiterbeschäftigung haben.

Statt dessen haben Sie die Möglichkeit sich Ihren Arbeitsplatz durch eine Abfindung quasi abkaufen zu lassen. Wie hoch der "Preis" für Ihren Arbeitsplatz - also die Abfindung - ausfällt, ist dabei reine Verhandlungssache.

 

 

Ein compensa Anwalt kann Ihnen helfen:

  • Die Chancen in Ihrem Fall zu verstehen und gegen die Kosten eines Rechtsstreits abzuwägen.
  • Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder auch vor Gericht zu vertreten
  • Ein möglichst hohes Abfindungsangebot zu erzielen oder aber Ihre Weiterbeschäftigung durchzusetzen 
  • Ggf. eine Outplacementberatung finanzieren zu lassen und
  • ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten.

Wie hoch sind Abfindungen?


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