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Ihr Vorgehen bei einer Einzelkündigung
Mit der Kündigung macht der Arbeitgeber unmissverständlich klar, daß er sich von Ihnen trennen möchte. Wie Sie sich verhalten, hängt von den Umständen Ihres Falles ab. Rechtswirksam ist die Kündigung Ihres Arbeitgebers nur dann, wenn:
In allen anderen Fällen besteht nahezu ausnahmslos Kündigungsschutz, d.h. Sie sind eigentlich nicht kündbar und könnten vor Gericht erreichen, daß Ihr Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigt und die Kündigung für unwirksam erklärt wird. Meistens ist aber durch eine Kündigung das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zerrüttet, so dass Sie gar kein Interesse mehr an einer Weiterbeschäftigung haben. Statt dessen haben Sie die Möglichkeit sich Ihren Arbeitsplatz durch eine Abfindung quasi abkaufen zu lassen. Wie hoch der "Preis" für Ihren Arbeitsplatz - also die Abfindung - ausfällt, ist dabei reine Verhandlungssache.
Ein compensa Anwalt kann Ihnen helfen:
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Wie hoch sind Abfindungen?Compensa Studie zur Abfindungshöhe: Banken und Versicherungen zahlen am meisten. Einzelhandel und Maschinenbau am wenigsten. mehr... Bei Kündigung zu beachtenVerschärfte Gangart der Arbeitsagentur bei Sperrfristen. So vermeiden Sie die Sperrfrist. mehr...Im Kündigungsfall alle Ansprüche konsequent prüfen: z.B. geltendes Tarifrecht und unbezahlte Überstunden mehr...Vereinbaren Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis am besten noch vor einer Einigung mit Ihrem Arbeitgeber. mehr... Die steuerliche Behandlung von Abfindungszahlungen. Neuregelung seit 1.2.2006 mehr... |
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