Anwaltliche Beratung zum Arbeitszeugnis und zum Arbeitsvertrag


Die tägliche Beratungspraxis zeigt es immer wieder: viel zu viele Arbeitnehmer, oft auch im Führungskräftebereich, widmen diesen Themen zu wenig Aufmerksamkeit. Erst wenn Kündigung droht, besinnt man sich darauf, prüft die Regelungen im Arbeitsvertrag und sucht nach dem letzten Zeugnis.

 

Das qualifizierte Arbeitszeugnis: Bei einem freiwilligen Wechsel am besten selbst vorformulieren.

 

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, denken Sie daran ein von Ihnen und Ihrem Anwalt vorformulierten Zeugnisvorschlag zu unterbreiten. In vielen Fällen sind die Arbeitgeber bzw. Ihre Vorgesetzten bereit, auf Ihren Vorschlag einzugehen, ersparen Sie ihnen doch Zeit und Arbeit. Bei Fragen zu Ihrem vorhandenen oder einem noch zu schreibenden Arbeitszeugnis berät Sie ein compensa-Anwalt gerne im Rahmen einer Erstberatung.

 

Noch wichtiger ist - gerade für außertarifliche Mitarbeiter und Führungskräfte - ein genaues Prüfen des neuen Arbeitsvertrages.

 

Viele Arbeitgeber haben in den letzten Jahren die Bedingungen der Arbeitsverträge zu Lasten der Arbeitnehmer verschlechtert. So werden Versicherungs- und Altersvorsorgeleistungen reduziert oder bei Führungskräften Wettbewerbsverbote formuliert.

Besonderes Augenmerk sollten Sie immer auf eine möglichst transparente Einigung bzgl. der Zahlung von Tantiemen und Boni legen. Nur wenn sich hier klare Regelungen und klar formulierte Ziele finden, wissen Sie woran Sie sind und hängen nicht vom Wohlwollen Ihres Vorgesetzten ab. Mittlerweile sind auch Bonusgarantien für die ersten 6 oder 12 Monate üblich. Denn gerade zu Beginn einer neuen Tätigkeit haben Sie nur geringen Einfluss auf das wirtschaftliche Ergebnis. Eine professionelle Beratung kann Ihnen hier später viel Ärger ersparen.

Wir sagen Ihnen gerne, mit welchen Kosten Sie bei Beratung bzgl. Ihres Arbeitsvertrages rechnen müssen.

 

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie hierfür das >>Onlineformular.

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